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Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei für Erbrecht

Jede Vermögensnachfolge und jeder Erbfall unterliegt komplexen gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtsanwalt Matthias Glomb verfügt als Fachanwalt für Erbrecht und durch regelmäßige Fortbildung sowohl über die theoretischen Kenntnisse und nach mehr als 20 Jahren beruflicher Tätigkeit im Erbrecht auch über die notwendige praktische Erfahrung, um die Fallstrike in diesem hochkomplexen Bereich zu umschiffen.

Rechtsanwalt Glomb sieht seine Aufgabe auch darin, seine Mandanten über Chancen und Risiken umfassend aufzuklären, etwaige Zielkonflikte gegeneinander abzuwägen, und künftige Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden.

Bei der Bearbeitung eines jeden Mandats hat Rechtsanwalt Glomb stets auch etwaige Bezüge zu angrenzenden Rechtsgebieten im Auge und blickt sprichwörtlich über den Tellerrand hinaus.

Insbesondere in den nachfolgend aufgezählten Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Glomb mit seinem nachgewiesenen Spezialwissen ergebnisorientiert, kostentransparent und rechtssicher zur Seite.

Gestaltung vom letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge)

  • Steueroptimierte Testamentsgestaltung
  • Vermeidung oder Reduzierung von unliebsamen Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Schenkungsverträgen
  • Nachlassplanung unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge
  • Steueroptimierte Vertragsgestaltung
  • Absicherung des Übergebers im Alter
  • Gestaltung von Nießbrauchsvorbehalten und Wohnrechten
  • Vermeidung unliebsamer Pflichtteilsergänzungen im Erbfall
  • Übertragung landwirtschaftlicher Anwesen und Betriebe
  • Gründung von Familiengesellschaften (family offices)

Testamentsauslegung und Testamentsanfechtung

  • Ermittlung und Interpretation des Erblasserwillens bei unklaren Testamenten
  • Anfechtung von letztwilligen Verfügungen, z.B. bei Irrtümern des Erblassers oder Übergehung von Pflichtteilsberechtigten
  • Vertretung bei Fragen der Testierfähigkeit

Vertretung im Erbscheinsverfahren und in allen Erbstreitigkeiten

  • Beschaffung der erforderlichen Urkunden und Nachweise für den Erbschein
  • Antragstellung und Vertretung bis zur Erbscheinserteilung
  • Vertretung in erbrechtlichen Feststellungs- Auskunfts- oder Stufenklagen
  • Vertretung in Erbteilungsklagen
  • Vertretung in Erbunwürdigkeitsklagen

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Konstruktive Vorschläge zur Teilung der Erbschaft
  • Entwurf entsprechender Erbauseinandersetzungsverträge
  • Mitwirkung beim Verkauf von Nachlassimmobilien und sonstigen Nachlasswerten
  • Beratung und Vertretung bei Teilungsversteigerungen

Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnissen

  • Geltendmachung und Durchsetzung von ordentlichen Pflichteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Pflichtteilsklagen (auch Auskunfts- und Stufenklagen)

Übernahme der vollständigen Nachlassabwicklung

  • vollständige Abwicklung nach dem Prinzip „Alles aus einer Hand“
  • Organisation von Bestattung und Dauergrabpflege
  • Begehung der Nachlasswohnung und Sicherstellung von Nachlasswerten und Dokumenten
  • Organisation von Haushaltsauflösungen
  • Abwicklung des Mietverhältnisses und der sonstigen Vertragsverhältnisse
  • Ermittlung und Bewertung des Nachlasses, Bankguthaben, Wertpapieren, Gold, Schmuck, Immobilien, Fahrzeuge, etc.
  • bestmögliche Veräußerung der Immobilie oder sonstigen Nachlasswerte
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Erfüllung von begründeten Nachlassverbindlichkeiten
  • Digitaler Nachlass

Testamentsvollstreckung

  • Abwicklungsvollstreckung
  • Verwaltungsvollstreckung
  • Dauertestamentsvollstreckung
  • Vermächtnisvollstreckung
  • Testamentsvollstreckung mit beschränkten Aufgabenkreis

Gestaltung von individuellen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

  • Beratung über Bedeutung und Tragweite einer Vorsorgevollmacht und  Patientenverfügung
  • Konkrete Inhaltliche Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Ausgestaltung eines der Vollmacht zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrages

Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung
  • Beratung zur Reduzierung der Steuerbelastung
  • Prognose der Steiuerbelastung
  • Prüfung der Steuerbescheide und Vertretung im Einspruchsverfahren
  • Nachweise des geringeren Bedarfswerte einer Immobilie durch Einholung eines Gutachtens

Jeder Fall ist individuell. Deswegen können hier nicht alle denkbaren Fallkonstellationen aufgezählt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Ihr Anliegen bzw. Problem!

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